Pflichtinhalte, ehrliche Einschränkungen und Feedback-Kanal
Ein Accessibility Statement ist seit dem BFSG keine Kür mehr, sondern eine rechtliche Pflicht mit klar definierten Inhalten. Wer bekannte Einschränkungen ehrlich dokumentiert, einen funktionierenden Feedback-Mechanismus bereitstellt und die Erklärung regelmäßig aktualisiert, erfüllt die Anforderungen von BFSG und EAA und schützt sein Unternehmen vor Abmahnungen.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Warum ein Accessibility Statement gesetzlich vorgeschrieben ist
- 2. Die Pflichtinhalte nach BFSG und EAA
- 3. Konformitätsstatus korrekt formulieren
- 4. Bekannte Einschränkungen ehrlich dokumentieren
- 5. Der Feedback-Mechanismus: mehr als ein Kontaktformular
- 6. Schlichtungsstelle und Durchsetzungsverfahren
- 7. Technische Umsetzung in Magento und Hyvä
- 8. Die Erklärung aktuell halten: Review-Zyklus und Versionierung
- 9. Typische Fehler und Abmahnrisiken im Vergleich
- 10. Zusammenfassung
- 11. FAQ
1. Warum ein Accessibility Statement gesetzlich vorgeschrieben ist
Seit dem 28. Juni 2025 verpflichtet das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) als deutsche Umsetzung des European Accessibility Act (EAA) Anbieter bestimmter Produkte und Dienstleistungen, ihre digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten und diesen Zustand öffentlich zu dokumentieren. Betroffen sind unter anderem E-Commerce-Websites, Bankdienstleistungen, E-Books und Personenverkehrsdienste. Ein Accessibility Statement, im deutschen Sprachraum auch Barrierefreiheitserklärung genannt, ist dabei kein freiwilliges Zusatzangebot, sondern ein Dokument mit konkret vorgeschriebenem Mindestinhalt.
Der entscheidende Unterschied zu einer klassischen Marketingaussage wie „Wir legen Wert auf Barrierefreiheit" liegt in der Verbindlichkeit: Ein rechtssicheres Accessibility Statement muss den tatsächlichen Konformitätsstatus nennen, konkrete Ausnahmen benennen und einen Weg für Beschwerden bereitstellen. Wird die Erklärung fehlerhaft, unvollständig oder irreführend formuliert, drohen nicht nur Abmahnungen durch Mitbewerber, sondern auch Beanstandungen durch die zuständigen Marktüberwachungsbehörden der Bundesländer. Die folgenden Abschnitte zeigen, wie ein Accessibility Statement inhaltlich, sprachlich und technisch so aufgebaut wird, dass es sowohl rechtlichen Prüfungen standhält als auch für Nutzer tatsächlich hilfreich ist.
2. Die Pflichtinhalte nach BFSG und EAA
Ein vollständiges Accessibility Statement orientiert sich in Struktur und Inhalt am Muster der EU-Richtlinie 2016/2102 sowie an der deutschen Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0), auf die viele Marktüberwachungsstellen bei der Prüfung von BFSG-Fällen zurückgreifen. Zu den zwingenden Bestandteilen gehören: der Geltungsbereich der Erklärung (welche Website, welche App, welcher Zeitraum), der angewendete Standard, in der Regel WCAG 2.1 Level AA, der aktuelle Konformitätsstatus, eine Liste bekannter Einschränkungen mit Begründung, ein Feedback-Mechanismus für Beschwerden sowie Angaben zum Erstellungsdatum und zur letzten Überprüfung.
Zusätzlich verlangt das BFSG bei Nicht-Konformität eine Einschätzung, ob die vollständige Umsetzung eine unverhältnismäßige Belastung darstellen würde, sofern sich das Unternehmen auf diese Ausnahme beruft. Diese Einschätzung muss nachvollziehbar begründet und im Statement referenziert werden, auch wenn die vollständige Prüfung intern dokumentiert wird. Fehlt einer dieser Bausteine komplett, gilt das Statement in der Praxis regelmäßig als unvollständig und damit als Verstoß gegen die Informationspflichten des Gesetzes, unabhängig davon, wie barrierefrei die Website tatsächlich ist.
<!-- Grundgerüst eines Accessibility Statement als eigene CMS-Seite -->
<section aria-labelledby="a11y-heading">
<h1 id="a11y-heading">Erklärung zur Barrierefreiheit</h1>
<p>
Diese Erklärung gilt für den Online-Shop
<a href="https://mironsoft-shop.de">mironsoft-shop.de</a>
(Web und mobile Ansicht) und wurde am 12. Juli 2026 erstellt.
</p>
<h3>Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen</h3>
<p>
Diese Website ist mit der BITV 2.0 und WCAG 2.1 Level AA
<strong>teilweise vereinbar</strong>. Die Ausnahmen sind
im folgenden Abschnitt aufgeführt.
</p>
<h3>Nicht barrierefreie Inhalte</h3>
<ul>
<li>Der Produktkonfigurator ist per Tastatur nur eingeschränkt bedienbar (WCAG 2.1.1).</li>
<li>Einige eingebettete PDF-Datenblätter aus Drittanbieter-Feeds sind nicht getaggt (WCAG 1.1.1).</li>
</ul>
</section>
3. Konformitätsstatus korrekt formulieren
Der Konformitätsstatus ist der Kern des Accessibility Statement und darf nicht beschönigt werden. Die EU-Richtlinie und die BITV 2.0 kennen drei Abstufungen: „vollständig vereinbar", „teilweise vereinbar" und „nicht vereinbar". Die überwiegende Mehrheit realer Websites, auch technisch gut gepflegter Magento- und Hyvä-Shops, fällt korrekterweise in die Kategorie „teilweise vereinbar", weil praktisch jede komplexe Website irgendwo Restfehler hat, etwa in Drittanbieter-Widgets, Altbeständen an PDF-Dokumenten oder komplexen interaktiven Komponenten wie Produktkonfiguratoren.
Der häufigste Fehler ist die Formulierung „vollständig barrierefrei" oder „WCAG-konform", ohne dass ein aktueller Audit dies belegt. Diese Aussage ist eine überprüfbare Tatsachenbehauptung im Sinne des Wettbewerbsrechts. Stellt sich bei einer Prüfung heraus, dass Grundfunktionen wie das Checkout-Formular nicht per Tastatur bedienbar sind, ist die Aussage nachweislich falsch und damit eine klassische Grundlage für eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung. Realistisch und rechtlich sauber ist stattdessen eine präzise, ehrliche Einordnung: welcher Standard wurde geprüft, mit welcher Methode, und zu welchem Ergebnis kam die Prüfung.
4. Bekannte Einschränkungen ehrlich dokumentieren
Die Liste bekannter Einschränkungen ist der Abschnitt, der ein Accessibility Statement von einer reinen Marketingaussage unterscheidet. Jede Einschränkung sollte drei Angaben enthalten: welcher WCAG-Erfolgskriterium betroffen ist, welche konkrete Stelle der Website betroffen ist, und, wenn bekannt, bis wann eine Behebung geplant ist. Pauschale Formulierungen wie „einige Bereiche sind noch nicht vollständig barrierefrei" ohne weitere Spezifizierung erfüllen die Informationspflicht nicht und werden von Marktüberwachungsbehörden regelmäßig beanstandet.
Für Magento-Shops sind typische ehrliche Einträge: eingebettete Videos ohne Untertitel bei älteren Content-Blöcken, PDF-Kataloge von Herstellern, die außerhalb der eigenen Kontrolle liegen, oder ein Drittanbieter-Chat-Widget, dessen Fokus-Management nicht den eigenen Ansprüchen genügt. Wichtig ist, zwischen selbst behebbaren und extern verursachten Einschränkungen zu unterscheiden und bei Fremdinhalten, wo möglich, auf die Verantwortlichkeit des Drittanbieters hinzuweisen, ohne sich dadurch vollständig aus der eigenen Verantwortung zu ziehen, denn die Einbindung bleibt eine eigene redaktionelle Entscheidung.